Netznutzung
Als Kunde nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Gasliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Dennoch haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und die Netzentgelte selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.
Messen/ Abrechnung
Auf Ihren Wunsch hin kann sowohl die Ab- bzw. Auslesung des Zählers als auch der komplette Messstellenbetrieb von einem Messdienstleister/ Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messdienstleister/ Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Mess(stellen)rahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messdienstleister/ Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an:
Telefon (02304) 203-150
netz(at)stadtwerke-schwerte.de