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KWK-Anlagen

Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeffizienz einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Netzanschluss und zur Vergütung derartiger KWK-Anlagen in unserem Netzgebiet.

Netzanschluss

Um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen bzw. vom Errichter der Anlage folgende Angaben:

  • Lageplan, aus dem der gewünschte Übergabepunkt und die Lage der KWK-Anlage hervorgeht
  • Die technischen Unterlagen und Konformitätserklärungen der Hersteller der KWK-Anlage
  • Bei Anlagen > 100 kWp die Erklärung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Einspeisemanagement
  • Kopie des Antrags auf Zulassung einer KWK-Anlage zur Erlangung des erforderlichen BAFA-Testats (siehe unten bei Vergütung)

Nach unserer netztechnischen Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob die erzeugte Leistung von Ihrer KWK-Anlage über den vorhandenen Hausanschluss eingespeist werden kann oder ein anderer Netzverknüpfungspunkt zugewiesen werden muss. Ein positives Ergebnis der Netzprüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sollte die Anlage nicht am vorhandenen Hausanschluss angeschlossen werden können, ist in diesem Fall der Anschluss wahrscheinlich mit einer nicht unerheblichen Baumaßnahme verbunden.

Nach Errichtung der KWK-Anlage erfolgt die Inbetriebnahme des Netzanschlusses bzw. des Zählers der KWK-Anlage ausschließlich durch uns als zuständigen Netzbetreiber. Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin mit uns.

Für die Einspeisung schließen Sie den nachfolgenden Einspeisevertrag mit uns ab, der die wesentlichen kaufmännischen und technischen Anforderungen gemäß den gesetzlichen Grundlagen regelt.

Für eine zügige Abwicklung in der Abrechnungsstelle ist vom Kunden ein Anmeldeformular auszufüllen und bei der Stadtwerke Schwerte GmbH unterschrieben einzureichen.

Vergütung

Wichtig für Sie: Damit wir als Ihr Netzbetreiber die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge auszahlen dürfen, ist es notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:

  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Unter www.marktstammdatenregister.de/Registrierungshilfe erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Hotline des Marktstammdatenregisters unter 0228/14 33 33 oder kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur über das Kontaktformular, das Sie unter www.marktstammdatenregister.de/Kontakt finden.

Die vermiedenen Netzentgelte entnehmen Sie dem entsprechenden Preisblatt.

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen gerne unsere Ansprechpartner unter der Mailadresse netzanfragen(at)stadtwerke-schwerte.de zur Verfügung.