Sperren
Wir als Netzbetreiber unterbrechen den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Der Lieferant versichert, dass er auf Grund des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist.
- Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Kunden keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
- Der Lieferant versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
- Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner:
- Herr Bernd Belter
Telefon (02304) 203-114
Telefax (02304) 203-147
belter(at)stadtwerke-schwerte.de