Abrechnung von Messstellen
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt im Download-Bereich entnehmen.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können – soweit technisch möglich – separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen.