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Abrechnung von Messstellen

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt im Download-Bereich entnehmen.

Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können – soweit technisch möglich – separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen.

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Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.

msb@stadtwerke-schwerte.de