KWK-Anlagen
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeffizienz einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage.
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Netzanschluss und zur Vergütung derartiger KWK-Anlagen in unserem Netzgebiet.
Netzanschluss
Wenn Sie eine KWK-Anlage in Betrieb nehmen möchten, finden Sie hier alle Informationen zur Anmeldung in unserem Netzgebiet.
In fünf Schritten zur Inbetriebnahme
1. Antrag zum Netzanschluss einer EEG-Anlage
Anlagen bis einschließlich 50 kW
Um den geplanten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Verteilnetz prüfen zu können, schicken Sie uns zunächst eine Anfrage mit den hierfür erforderlichen Informationen. Zur Netzanfrage für KWK-Anlagen bis 50 kW gelangen Sie über den blauen Button auf unser Webportal. Folgende Daten und Dokumente sollten Sie hierzu bereithalten:
- Kontaktdaten Anlagenbetreiber
- Kontaktdaten des eingetragenen Elektroinstallateurs
- Anlagendetails (KWK-Anlage, Wechselrichter)
- Geplantes Messkonzept (siehe Messkonzept-Übersicht)
- Einpoliger Übersichtsschaltplan (wird durch Installateur erstellt)
- Angaben zum bisherigen Stromzähler (Zählernummer, Art)
- Leistung bereits bestehender Erzeugungsanlagen (falls vorhanden)
- Kopie des Antrags auf Zulassung einer KWK-Anlage zur Erlangung des erforderlichen BAFA-Testats (siehe unten bei Vergütung)
2. Netzanschlussprüfung
Über den Eingang der Netzanfrage Ihrer Erzeugungsanlage erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Auf Basis der Netzanfrage prüfen wir die Anschlussmöglichkeit am geeigneten Netzverknüpfungspunkt. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Antrage geprüft werden können. Nachdem wir die Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt haben, teilen wir Ihnen das Ergebnis per E-Mail mit.
3. Netzfreigabe & Zählerausgabe
Die Netzfreigabe berechtigt den ausführenden Elektroinstallateur zur Installation Ihrer KWK-Anlage. Falls ein Zählerwechsel erforderlich ist, muss ein eingetragener Elektroinstallateur diesen selbstständig vornehmen. Nach Erhalt der Netzfreigabe kann der Installateur gegen Vorlage des Inbetriebsetzungsantrags und einer Kopie des Installateurausweis den benötigten Zwei-Richtungs-Stromzähler in unserem Magazin abholen.
4. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme, also der Anschluss an das öffentliche Stromnetz, hat durch einen konzessionierten Elektroinstallateur zu erfolgen.
Bitte denken Sie auch an Ihre Pflicht, Ihre Erzeugungsanlagen innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.
5. Anmeldung Ihrer KWK-Anlage
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist das "Eingabeformular für Anlagenbetreibende" durch den Anlagenbetreibenden online ausfüllen, welches zusammen mit der Netzfreigabe verschickt wird.
Dieses ist zwingend erforderlich, damit eine Vergütung des eingespeisten Stroms erfolgen kann.
Die vollständige Anmeldung beim Netzbetreiber ist spätestens 7 Tage nach Registrierung im Marktstammdatenregiser (d.h. spätestens 5 Wochen nach Inbetriebnahme) vorzunehmen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns einen Einspeisevertrag per Mail zugesendet, der die wesentlichen kaufmännischen und technischen Anforderungen gemäß den gesetzlichen Grundlagen regelt.
Vermiedene Netzentgelte
Die vermiedenen Netzentgelte entnehmen Sie dem entsprechenden Preisblatt aus dem Download-Bereich.
Downloads
Anträge zur Zulassung der KWK-Anlage
Um den Zuschlag zu erhalten, der vom zuständigen Stromnetzbetreiber ausgezahlt wird, muss die KWK-Anlage zuerst vom BAFA zugelassen sein.
Alle Informationen erhalten Sie auf der Website des BAFA.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.