Photovoltaikanlagen
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen oder eine bestehende Anlage erweitern möchten, finden Sie hier alle Informationen zur Anmeldung in unserem Netzgebiet.
Anmeldung steckerfertiger Erzeugungsanlagen
Informationen zur Anmeldung für kleine PV-Anlagen (Balkonkraftwerke / Mini-PV-Anlagen) bis 800 W finden Sie weiter unten im Bereich für steckerfertige Erzeugungsanlagen.
Um eine schnelle Bearbeitung gewährleisten zu können, ist es wichtig, dass Sie unserem Ablaufplan zum Anschluss und zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage Schritt für Schritt folgen.
Zu jedem Bearbeitungsschritt stellen wir Ihnen alle erforderlichen Formulare und Unterlagen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeiten können.
Hinweis Solarspitzengesetz: Neue Regeln für PV-Anlagen
Ab dem 25. Februar 2025 gelten für alle neu in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen folgende Änderungen:
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Wenn die Strompreise an der Börse negativ sind, wird für Anlagen ab 2 kWp mit einem Smart Meter und für alle Anlagen ab 100 kWp keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Die Stunden, in denen keine Vergütung erfolgt, werden jedoch an die 20-jährige Förderdauer angehängt, sodass Betreiber langfristig keinen finanziellen Nachteil haben. Die gesamte Einspeisevergütung bleibt somit für die Anlagenbetreiber gleich.
- Smart Meter und Steuerungseinrichtung werden Pflicht: Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp ist künftig ein intelligentes Messsystem sowie eine gekoppelte Steuereinrichtung erforderlich. Dies ermöglicht es den Netzbetreibern, die Einspeisung des Solarstroms zu regulieren.
- Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60%: Ohne die vorgeschriebene Technik (Smart Meter und Steuerungseinrichtung) muss die Einspeisung bei neuen Anlagen auf maximal 60 % der installierten Leistung begrenzt werden, was zu einem Verlust an möglicher Einspeisung führen kann.
- Vereinfachte Direktvermarktung: Betreiber von Photovoltaikanlagen haben künftig die Möglichkeit, ihren erzeugten Solarstrom einfacher zum Börsenpreis zu verkaufen. Dabei wird jedoch eine Mindestvergütung garantiert.
In fünf Schritten zur Inbetriebnahme
1. Antrag zum Netzanschluss einer EEG-Anlage
Um den geplanten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Verteilnetz prüfen zu können, schicken Sie uns zunächst eine Anfrage mit den hierfür erforderlichen Informationen. Zur Netzanfrage für PV-Anlagen gelangen Sie über den blauen Button auf unser Webportal.
2. Netzanschlussprüfung
Über den Eingang der Netzanfrage Ihrer Erzeugungsanlage erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. Auf Basis der Netzanfrage prüfen wir die Anschlussmöglichkeit am geeigneten Netzverknüpfungspunkt. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Antrage geprüft werden können. Nachdem wir die Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt haben, teilen wir Ihnen das Ergebnis per E-Mail mit.
3. Netzfreigabe & Zählerausgabe
Die Netzfreigabe berechtigt den ausführenden Elektroinstallateur zur Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage. Falls ein Zählerwechsel erforderlich ist, muss ein eingetragener Elektroinstallateur diesen selbstständig vornehmen. Nach Erhalt der Netzfreigabe kann der Installateur gegen Vorlage des Inbetriebsetzungsantrags und einer Kopie des Installateurausweis den benötigten Zwei-Richtungs-Stromzähler in unserem Magazin abholen.
4. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme, also der Anschluss an das öffentliche Stromnetz, hat durch einen konzessionierten Elektroinstallateur zu erfolgen.
Bitte denken Sie auch an Ihre Pflicht, Ihre Erzeugungsanlagen innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.
5. Anmeldung Ihrer PV-Anlage
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist das "Eingabeformular für Anlagenbetreibende" durch den Anlagenbetreibenden online ausfüllen, welches zusammen mit der Netzfreigabe verschickt wird.
Dieses ist zwingend erforderlich, damit eine Vergütung des eingespeisten Stroms erfolgen kann.
Die vollständige Anmeldung beim Netzbetreiber ist spätestens 7 Tage nach Registrierung im Marktstammdatenregiser (d.h. spätestens 5 Wochen nach Inbetriebnahme) vorzunehmen.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen (Mini-PV)
Durch steckerfertige Erzeugungsanlagen können auch kleine Stromverbraucher die Energiewende aktiv mitgestalten. Die kleinen Anlagen können mit geringem Aufwand z.B. am Balkon oder auf dem Garagendach installiert werden. Sie werden daher auch als Mini-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerk bezeichnet.
Zu beachten ist, dass die steckerfertigen Erzeugungsanlagen über eine maximale Einspeiseleistung (Leistung des Wechselrichters) von bis zu 800 W verfügen und der Anschluss und Betrieb in jeder Situation sicher sind. Empfehlungen zum sicheren Betrieb liefern die Normen des VDE.
Anlage anmelden in zwei Schritten
1. Voraussetzungen prüfen
Folgende technische Voraussetzungen müssen zur Installation Ihrer Mini-PV-Anlage erfüllt sein, bevor diese angeschlossen werden darf:
- Der installierte Wechselrichter verfügt über eine Leistung von maximal 800 W.
- Die Gleichstromleistung der Module verfügt in Summe über eine Leistung von maximal 2.000 Wp.
2. MaStR-Anmeldung
Steckerfertige Mini-PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Hilfe zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur finden Sie bei der Webhilfe des Marktstammdatenregisters.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.