Stromspeicher-Anlagen
Gemäß der aktuellen technischen Richtlinie VDE-AR-N 4100 sind alle elektrischen Speicher beim Netzbetreiber anzumelden. Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) gemäß §14a EnWG liegt vor, wenn eine Anlage zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung) mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) sowie einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7) hat und einer Installation nach dem 31.12.2023 erfolgte.
Wie melde ich einen Stromspeicher an?
Für die alleinige Errichtung von Stromspeichern, z. B. bei der Nachrüstung eines Batteriespeichers an einer bestehenden Photovoltaikanlage, nutzen Sie unsere Online-Anmeldung für Stromspeicher.
Klicken Sie auf den blauen Button, um die Anmeldung über das Netze-Webportal durchzuführen.
Wie geht es weiter?
Wir prüfen die netzseitige Anbindung Ihres Speichersystems. Anschließend erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Registrierungspflicht Marktstammdatenregister
Bitte beachten Sie, dass Ihr Stromspeicher nach der Inbetriebnahme zusätzlich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden muss. Die Marktstammdatenregisterverordnung und die Registrierungspflicht gilt für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen und Speicher. Die Registrierung im MaStR muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.
Sie haben noch Fragen?
Bei Fragen zum Netzanschluss eines Stromspeichers stehen wir Ihnen gerne unter der folgenden Mail-Adresse zur Verfügung: