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Ihr Netzanschluss für Ladeeinrichtungen

Wir unterstützen den Ausbau von Ladeinfrastruktur und rüsten unser Netz für die kommenden Anforderungen.

Um einen schnellen und sicheren Ausbau zu gewährleisten, sind Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 3,6 kW melde- bzw. genehmigungspflichtig.

Vorgaben zur Installation

Bei der Errichtung eines Ladeanschlusses für Elektrofahrzeuge gilt es ein paar wichtige Dinge zu beachten.

Damit eine Wallbox grundsätzlich in unserem Netz betrieben werden kann, müssen folgende Vorgaben bei der Installation eingehalten werden:

  • Der Anschluss hat direkt aus der Zählerhauptverteilung zu erfolgen. Die Zuleitung ist mit drei Außenleitern (3L, N, PE) entsprechend der Dauerstrombelastbarkeit der Ladeeinrichtung bis zum Ladeplatz auszuführen. Aufgrund des dauerhaften Stromflusses während des Ladevorganges empfehlen wir den Kabelquerschnitt zur Ladeeinrichtung großzügig, unter Beachtung der Herstellervorgaben, zu dimensionieren.
  • In Vorbereitung der Regelbarkeit gemäß VDE‐AR‐N 4100 (Kapitel 10.6.4) ist von der Zählerhauptverteilung zur jeweiligen Ladeeinrichtung ein Netzwerkkabel (oder ein Installationsrohr) zu verlegen. Eine zukünftige Steuerung der Wirkleistung der Ladeeinrichtung(en) gemäß § 14a EnWG behalten wir uns jederzeit vor.
  • Der Gesamtleistungsbedarf Ihres Netzanschlusses ist durch Ihren Elektroinstallateur zu ermitteln und die bestehende Absicherung am Übergabepunkt (HAK) zu überprüfen. Die Zählerplatzverdrahtung ist auf die gesamte Leistungsaufnahme im Gebäude abzustimmen und bei Bestandsanlagen gegebenenfalls anzupassen.
  • Ladeeinrichtungen müssen fest angeschlossen werden, der Betrieb über CEE-Steckdosen ist nicht zulässig.
  • Sämtliche Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß §13 Abs. 2 NAV nur durch ein – in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes –Installationsunternehmen durchgeführt werden!

Anmeldung von Ladeeinrichtungen

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme (gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 NAV) mitzuteilen. Um eine Ladeeinrichtung über unser Webportal anzumelden bzw. deren Netzanschluss anzufragen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Anmeldung Ladeeinrichtungen" im unteren Bereich dieser Seite.

Meldepflichtige Ladeeinrichtungen (≤ 12 kVA)

Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kVA (ca. 11 kW) sind meldepflichtig und müssen uns zur Information mitgeteilt werden. Diese Ladeeinrichtungen können nach der Mitteilung an uns installiert werden.

Genehmigungspflichtige Ladeinrichtungen (>12kVA)

Verfügt Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kVA (ca. 11 kW), gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei müssen die Stadtwerke Schwerte der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärken müssen. Erst nach Erhalt der Netzfreigabe (per Mail) dürfen diese Ladeeinrichtungen in Betrieb genommen werden.

Folgende Daten und Dokumente sollten Sie zur Anmeldung/Netzanfrage bereithalten:

  • Anlagenstandort
  • Kontaktdaten Anschlussnehmer und ggf. abweichender Anschlussnutzer
  • Kontaktdaten Elektrofachbetrieb inkl. Ansprechpartner
  • Geplanter Inbetriebsetzungstermin 
  • Technische Daten der Ladeeinrichtung (Phasen, Steuerbarkeit, ggf. Zählernummer) 
  • Hersteller und Typenbezeichnung der Ladeeinrichtung inkl. Leistungsangaben 
  • Netzanschluss (Netzbezugsleistung, Absicherung HAK und Ladeeinrichtung)

Sie haben noch Fragen?

Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.

netzanfragen@stadtwerke-schwerte.de