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Technische Anschlussbedingungen für Erzeugungsanlagen

Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zu den vertraglichen Grundlagen, technischen Regelungen, gesetzlichen Vorgaben und technischen Anschlussbedingungen von EEG-Anlagen.

Technische Anforderungen Einspeisemanagement

Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme müssen die technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement nach § 9 EEG 2023 erfüllen:

  • PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, sind bis zur Installation eines intelligenten Messsystems von den Anforderungen gemäß § 9 Abs. 2 EEG 2023 befreit. Nach der Installation eines intelligenten Messsystems müssen PV-Anlagen bis 25 kWp sicherstellen, dass der Netzbetreiber die Einspeiseleistung jederzeit ganz oder teilweise ferngesteuert über das intelligente Messsystem (Smart Meter) reduzieren kann.
  • Betreiber von EEG-Anlagen und KWK-Anlagen größer 25 kWp und bis zu 100 kWp installierter Leistung müssen diese gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EEG 2023 mit einer technischen Einrichtung zum Einspeisemanagement auf Basis der Rundsteuertechnik ausstatten.
  • Für EE-Anlagen und KWK-Anlagen größer 100 kWp muss der Betreiber diese gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EEG 2023 mit einer technischen Einrichtung zum Einspeisemanagement mit Fernwirktechnik zur Umsetzung weiterer gesetzlichen Auflagen ausstatten mit der die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduziert und die Ist-Einspeisung abgerufen werden kann.

Dies gilt für EEG- und KWK-Anlagen die in Betrieb gehen, bis das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) feststellt, dass bei jenen Erzeugungsanlagen ein intelligentes Messsystem entsprechend der Vorgaben des § 9 Abs. 1 und 1a EEG 2021 einzusetzen ist.

Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:

Vertragliche Grundlagen und technische Regelungen

Für die Einspeisung von Energie ist die vertragliche Regelung des Anschlusses und der Anschlussnutzung notwendig. Bitte beachten Sie auch die Regelungen für den Netzparallelbetrieb, für den Bezug und die Einspeisung von elektrischer Energie.

Abnahme der Einspeisungsanlage

Die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage hat durch einen konzessionierten Elektroinstallateur zu erfolgen. Die vorzeitige Einspeisung in unser Verteilungsnetz ist unzulässig. Die erfolgreiche Abnahme ist Voraussetzung für die Vergütung des eingespeisten Stroms.

Sie haben noch Fragen?

Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.

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