Änderungen an Bestandsanlagen
Hier finden Sie alle Informationen, wenn Sie Änderungen bei Ihrer Bestandsanlage vornehmen.
Änderung des Messkonzeptes
Für Photovoltaikanlagen, die bisher ihre erzeugte Energiemenge komplett ins öffentliche Netz eingespeist haben, sogenannte Post-EEG-Anlagen, besteht die Möglichkeit diese auf „Selbstverbrauch“ umzustellen.
Hierzu beauftragen Sie Ihren Elektroinstallateur mit dem Umbau der Zähleranlage. Falls hierzu der Austausch einer Zählereinheit notwendig ist, muss der neue Zwei-Richtungs-Stromzähler im Magazin der Stadtwerke Schwerte in der Liethstraße 32-36 gegen Vorlage eines ausgefüllten I-Antrags und einer Kopie des Installateursausweises abgeholt werden
Um anschließend die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage umzustellen, melden Sie uns bitte nach der Umstellung umgehend die Änderung des Messkonzepts über unser Netze-Webportal:
Betreiberwechsel von Erzeugungsanlagen
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Erzeugungsanlage bei einem Wechsel des Inhabers innerhalb von vier Wochen bei Ihrem Netzbetreiber sowie im Marktdatenstammregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ummelden.
Um die Abrechnung der Erzeugungsanlage auf den neuen Anlagenbetreiber umzustellen, melden Sie uns bitte nach der Registrierung des Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister umgehend die Änderung über unser Netze-Webportal:
Registrierung im Marktstammdatenregister
Für die Registrierung des Betreiberwechsels im Marktdatenstammregister finden Sie alle Informationen und eine detaillierte Anleitung unter nachfolgendem Link: Handbuch zum Betreiberwechsel (Marktstammdatenregister)
Wichtiger Hinweis
Betreiber von Erzeugungsanlagen sind verpflichtet, die Stammdaten im Marktstammdatenregister einzutragen. Änderungen von im Marktstammdatenregister einzutragenden Daten, wie z. B. der Betreiberwechsel, sind innerhalb eines Monats nach Eintreten der Veränderung im Register vorzunehmen.
Für Anlagenbetreiber, die die erforderlichen Angaben nicht an das Register übermitteln, verringert sich der anzulegende Wert um 20 %. Bei Anlagenbetreibern, die zusätzlich keine Meldung nach § 71 Nr. 1 EEG abgeben, sieht das Gesetz vor, dass sich der „anzulegende Wert“ auf null verringert, § 52 Abs. 1 EEG.
Anlagenerweiterung
Bei der Erweiterung einer Anlage ist ein ähnliches Vorgehen wie bei einer Neuinstallation erforderlich. Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage auf dem gleichen Dach erweitern und dabei das bisherige Messsystem beibehalten, können Sie die zusätzliche Energieerzeugung über den bereits vorhandenen Zähler abrechnen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, ist für die Erweiterung die Installation eines neuen Zählers erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen eine Anlagenerweiterung aus rechtlicher Sicht wie eine Neuanlage einer PV-Anlage zu betrachten ist.
Als Betreiber der Anlage sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Meldungen erneut durchzuführen, wie beispielsweise die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Beachten Sie, dass die Vergütung für die erweiterte Anlage nicht derjenigen der bestehenden Anlage entspricht. Die Höhe der Vergütung wird basierend auf dem Datum der Inbetriebnahme der Erweiterung neu festgelegt.
Außerbetriebnahme von Erzeugungsanlagen
Falls Sie planen, Ihre Anlage abzubauen, beauftragen Sie bitte Ihren Elektroinstallateur mit der Stilllegung und dem Rückbau der Anlage sowie der Rückgabe der zugehörigen Zähler.
Nach der Demontage informieren Sie uns bitte schnellstmöglich über die Außerbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage per E-Mail unter netzanfragen@stadtwerke-schwerte.de.
Um eine zügige und korrekte Schlussabrechnung zu gewährleisten, ist die Mitteilung der finalen Zählerstände (gegebenenfalls von Einspeise- und Erzeugungszählern) notwendig. Es ist wichtig zu wissen, dass die Zähler meist im Eigentum der Stadtwerke Schwerte sind. Sollten diese im Zuge der Demontage entfernt werden, müssen sie an uns zurückgegeben werden. Ihr Elektroinstallateur sollte sich um diese Rückgabe kümmern.
Zu beachten ist außerdem, dass der Anlagenbetreiber verpflichtet ist, eine Anlagenstilllegung innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.
netzanfragen@stadtwerke-schwerte.de